Verordnung
Logopädische Therapien sind Heilmittel und werden in der Regel vom Arzt verordnet.
Wenn Sie Schwierigkeiten im Bereich der Aussprache, Sprachentwicklung oder im Sprachabruf, beim Schlucken oder der Stimmfunktion feststellen, sprechen Sie zunächst mit Ihrem Arzt.
Fachärzte wie Kinderärzte, HNO-Ärzte, Phoniater, Pädaudiologen, Kieferorthopäden oder Neurologen, aber auch Allgemeinärzte stellen Verordnungen für Logopädie aus.
In der Regel finden die Therapien bei uns in den Praxisräumen statt. Bei Bedarf und nach ärztlicher Verordnung führen wir auch Hausbesuche durch.
Kostenübernahme
Logopädie gehört zur medizinischen Grundversorgung.
Die Kosten werden in der Regel von der Krankenkasse (gesetzlich oder privat) übernommen.
Erwachsene müssen nach der gesetzlichen Zuzahlungsregelung eine Zuzahlung von 10% plus eine Gebühr von 10 € pro Verordnung zur logopädischen Behandlung leisten.
Gerne beraten wir Sie auch telefonisch unter 040 – 73084056.
Termine nach Vereinbarung. Alle Kassen und Privat, auch Hausbesuche.